AGB'S
Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Tourismusverbandes Alpbachtal & Tiroler Seenland
Aufenthaltsabgabe € 3,50 / Person und Nacht
Die Aufenthaltsabgabe (auch Kurtaxe oder Ortstaxe genannt) basiert auf einer gesetzlichen Verordnung des Landes Tirol und dient der Förderung des Tiroler Tourismus. Der Vermieter ist verpflichtet, die Aufenthaltsabgabe für das Land Tirol einzuheben. Ein Großteil der Einnahmen geht an den Tourismusverband Wilder Kaiser, der damit u.a. touristische Infrastruktur, Drucksorten, Gästebetreuung, Ski- und Wanderbusse und Veranstaltungen finanziert.
In der Ferienregion Alpbachtal gilt in allen 10 Orten eine Aufenthaltsabgabe von € 3,50 pro Person/Nacht. Ausgenommen von der Abgabepflicht sind Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden.
Wer ist abgabepflichtig? (§ 3)
Abgabepflichtig sind:
- Alle Nächtigungen in Beherbergungsbetrieben (darunter fallen Unterkünfte, die der Beherbergung von Personen im Rahmen des Gastgewerbes dienen, Privatzimmer- und Ferienwohnungsvermietungen, Campingplätze, Privatunterkünfte, die auch nur gelegentlich über Internetportale oder OnlineDiensteanbieter angeboten werden)
- Freizeitwohnsitze und Dauercamper
Die Abgabepflicht beginnt mit der ersten und endet mit der letzten Nächtigung.
Die wichtigsten Ausnahmen von der Abgabepflicht (§ 4)
Nicht abgabepflichtig sind:
- Nächtigungen im Rahmen von lehrplanmäßigen Veranstaltungen von öffentlichen Schulen, Hochschulen oder Universitäten (Schulbestätigung)
- Nächtigungen von Personen bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das 15. Lebensjahr vollenden
- Nächtigungen im Rahmen der Ausübung einer Erwerbstätigkeit, sofern der ununterbrochene Aufenthalt mehr als zehn Nächtigungen dauert – (Beispiel: Arbeiter, Filmschaffende, Reiseleiter, Busfahrer, Vertreter etc. dürfen nur dann von der Abgabe befreit werden, wenn die Dauer ihres Aufenthaltes mindestens elf Nächte beträgt).
- Nächtigungen von Verwandten (bis zum Geschwisterkind)